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Geschichte
1870: Erstmaliges Inkrafttreten des Paragraphen 175


Vor mehr als 150 Jahren trat am 31. Mai 1870 das erste Mal der Paragraph 175 Strafgesetzbuch in Kraft – im Norddeutschen Bund.

Am 10. Mai 1957 urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass der Paragraf 175 rechtmäßig sei, da er nicht nationalsozialistisch geprägt sei.

Die Strafrechtsreform im Jahr 1969 schwächte den Paragrafen ab, der erst 1994 komplett gestrichen wurde.

Kriminalisierung von Homosexualität: 150 Jahre § 175, ein ausführlicher Hintergrundbeitrag auf queer.de