Auszug aus der BLSJ-Satzung
§ 2 Zweck des Vereins
… Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass sich der BLSJ bemüht, die Allgemeinheit über Homosexualität aufzuklären und die weit verbreiteten Vorurteile über Lesben und Schwule abzubauen. Dieser Zweck des Vereins wird verwirklicht insbesondere mittels Durchführung von oder Mitwirkung an öffentlichen Veranstaltungen.
Der Verein fördert die Berichterstattung in den Medien über gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Dieser Zweck des Vereins wird insbesondere durch die jährliche Vergabe des Felix-Rexhausen-Preises verwirklicht.
Der Verein sensibilisiert die Medien für eine vorurteilsfreie Berichterstattung über Lesben und Schwule. Dieser Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch:
- Stellungnahmen zu medienpolitischen Fragen und zur Ethik in den Medien, insbesondere, wenn davon Schwule und Lesben betroffen sind
- Fortbildungsveranstaltungen für JournalistInnen jeglicher sexueller Orientierung
- Fortbildungsveranstaltungen für Betriebs- und Personalräte
- Veranstaltungen in Medienbetrieben
- öffentliche Veranstaltungen
- Unterstützung von Forschungsarbeiten
- Erstellung von Aufklärungsmaterial
Die komplette Satzung zum Herunterladen