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Geschichte: Jahrestag Lebenspartnerschaftsgesetz (2001)

Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG)


Am 1. August 2001 trat das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) in Kraft.
(beschlossen im Bundestag am 16. Februar 2001)

Das Lebenspartnerschaftsgesetz im Wortlaut

 

 

Mit der Öffnung der Ehe („Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“), über die der Bundestag am 30. Juni 2017 und der Bundesrat am 7. Juli 2017 abgestimmt haben, wird es ab 1. Oktober 2017 keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geben.
Entscheidender Satz im neuen Gesetz ist die Änderung des § 1353 Absatz 1 Satz 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch, der nun wie folgt lautet: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen
oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“

Abstimmungsergebnis und Debatte im Deutschen Bundestag

Das Gesetz im Bundesgesetzblatt vom 28. Juli 2017

Homo-Ehe oder Ehe für alle?