Felix-Rexhausen-JournalistInnenpreis
Der Felix-Rexhausen-Preis für Journalistinnen und Journalisten würdigt ein besonderes publizistisches Engagement bei der Berichterstattung über Lesben, Schwule und Bisexuelle. Er wurde 1998 vom Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen (BLSJ) ins Leben gerufen und wird seitdem jährlich ausgeschrieben.
2019 erfolgte die Umstellung auf das zurückliegende Kalenderjahr. Aufgrund der Corona-Epidemie wurde er 2020 jedoch nicht ausgeschrieben. 2021 wird der Preis aufgrund der Corona-Epidemie nicht ausgeschrieben.
Teilnahmebedingungen
Die Jury nimmt Beiträge für den Wettbewerb entgegen, die innerhalb des Bewerbungszeitraums (1. April 2017 bis 30. April 2018) in deutscher Sprache veröffentlicht wurden.
Preisvergabe
Der Preisträger wird durch eine kompetente Jury in nicht-öffentlicher Sitzung bestimmt. Der Preis ist mit 500 Euro dotiert. Die Preisvergabe findet im Rahmen des Kölner CSDs am Wochenende 7. Juli 2018 statt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gehen keine qualifizierten Beiträge ein, behält sich die Jury vor, den Preis an eine Institution zu vergeben, die sich in außerordentlicher Weise um die Belange von Lesben und Schwulen in den Medien verdient gemacht hat. Alternativ kann die Jury entscheiden, den Preis nicht zu vergeben und das Preisgeld im Folgejahr zusätzlich auszuschütten.
Jury
Die Jury besteht aus Mitgliedern des Bundes Lesbischer und Schwuler JournalistInnen und aus externen MedienwissenschaftlerInnen oder Medienschaffenden.
Bewerbung
Bitte füllen Sie zuerst unser Online-Formular aus. Danach erhalten Sie von uns die Informationen, an welche E-Mail- und/oder Postadresse Sie die erforderlichen Unterlagen senden können.
Sie können eigene Beiträge einreichen oder Beiträge anderer AutorInnen vorschlagen. In jedem Fall sollten Sie eine Begründung beifügen, warum genau dieser Beitrag einen Preis verdient. Autorinnen und Autoren, die sich selbst bewerben, bitten wir zusätzlich um eine kurze Biografie. Zur Begutachtung durch die Jury werden Beiträge angenommen, die zwischen dem 1. April 2017 und dem 30. April 2018 erstmals veröffentlicht wurden.
Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften müssen als PDF eingereicht werden. Ergänzend benötigen wir ebenfalls eine gedruckte Originalausgabe der Publikation.
Radiobeiträge müssen als MP3 eingereicht werden. Bitte stellen Sie uns die MP3-Datei über einen kostenlosen Webdienst (z.B.: www.file2send.de) bereit.
Fernsehbeiträge müssen auf DVD vorliegen. Kürzere Fernsehbeiträge (bis etwa 15 Minuten) können Sie uns jedoch zusätzlich auch als MP4-Datei über einen kostenlosen Webdienst (z.B.: www.file2send.de) bereitstellen.
Für Radio- und Fernsehbeiträge gilt: Bitte senden Sie uns das Sendemanuskript parallel per E-Mail. (Post- und E-Mail-Adressen erhalten Sie nach Ihrer Online-Anmeldung von uns zugesandt.) Sollte der Beitrag auch im Internet veröffentlicht sein, nennen Sie uns bitte den exakten Link zum Herunterladen. Falls es einen Begleittext im Internet gibt, senden Sie uns bitte zusätzlich den entsprechenden Link.
Von Onlinebeiträgen benötigen wir außer dem Link zum Beitrag auch eine Datei, zum Beispiel als HTML oder PDF. Nutzen Sie ggf. Dienste wie PrintFriendly, um ein lesbares PDF zu erstellen.
Alle eingereichten Beiträge müssen den rechtlichen Bestimmungen genügen. Insbesondere ist von den TeilnehmerInnen am Wettbewerb sicherzustellen, dass die Rechte Dritter durch den Beitrag nicht verletzt werden. Die AutorInnen geben ihr Einverständnis für eine Veröffentlichung ihres Beitrags im Rahmen der Preisverleihung.
Bewerbungs- und Einsendeschluss ist Samstag, der 19. Mai 2018.
Mit der Einsendung der Arbeiten werden die Ausschreibungsbedingungen anerkannt. Eine Rücksendung der eingereichten Arbeiten erfolgt nicht.
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