Noch nicht sehr lange her: Am 11. Juni 1994 trat die Abschaffung des Paragraphen 175 in Kraft. Zuvor wurde am 10. März 1994 das 29. Strafrechtsänderungsgesetz im Bundestag verabschiedet, das am 31. Mai ausgefertigt und am 10. Juni 1994 verkündet wurde.
Noch kurz zuvor soll ein Mann nach Paragraph 175 zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden sein. Er soll erst 2004 entlassen worden sein und wäre damit wohl der letzte „175er-Häftling“ gewesen.
(Die DDR strich den Paragraphen 175 zwar bereits 1968 aus dem Strafgesetzbuch. Jedoch sah Paragraph 151 für homosexuelle Handlungen ein höheres Schutzalter als für heterosexuellen Sex vor. 1988 wurde dessen Streichung beschlossen, die – wenige Monate vor dem Fall der Mauer – zum 30. Juni 1989 in Kraft gesetzt wurde.)
Am 23. Juni 2017 beschloss der Bundestag einstimmig das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG)“. Der Bundesrat stimmte ihm Anfang Juli zu. Am 21. Juli wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, so dass es am 22. Juli in Kraft getreten ist.
Bis dahin bestand der Paragraph 175 seit dem 31. Mai 1870 und trat zum 1. Januar 1871 in Kraft.