Noch nicht sehr lange her: Am 10. März 1994 verabschiedete der Deutsche Bundestag das 29. Strafrechtsänderungsgesetz, mit dem der Paragraph 175 aufgehoben wurde. Das Gesetz wurde am 31. Mai 1994 ausgefertigt und am 10. Juni verkündet. Am Tag danach trat die Abschaffung dann in Kraft.
(Die DDR strich den Paragraphen 175 zwar bereits 1968 aus dem Strafgesetzbuch. Jedoch sah Paragraph 151 für homosexuelle Handlungen ein höheres Schutzalter als für heterosexuellen Sex vor. 1988 wurde dessen Streichung beschlossen, die – wenige Monate vor dem Fall der Mauer – zum 30. Juni 1989 in Kraft gesetzt wurde.)