Felix-Rexhausen-JournalistInnenpreis 2013
Der Felix-Rexhausen-Preis für Journalistinnen und Journalisten würdigt ein besonderes publizistisches Engagement bei der Berichterstattung über Lesben, Schwule und Bisexuelle. Er wurde 1998 vom Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen (BLSJ) ins Leben gerufen und wird seitdem jährlich ausgeschrieben.
Teilnahmebedingungen
Die Jury nimmt Beiträge für den Wettbewerb entgegen, die innerhalb des Bewerbungszeitraums in deutscher Sprache veröffentlicht wurden.
Preisvergabe
Der Preisträger wird durch eine kompetente Jury in nichtöffentlicher Sitzung bestimmt. Der Preis ist mit 500 Euro dotiert. Die Preisvergabe erfolgt am 3. August 2013 gegen 16.30 Uhr auf dem Christopher Street Day in Hamburg. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gehen keine qualifizierten Beiträge ein, behält sich die Jury vor, den Preis an eine Institution zu vergeben, die sich in außerordentlicher Weise um die Belange von Lesben und Schwulen in den Medien verdient gemacht hat. Alternativ kann die Jury entscheiden, den Preis nicht zu vergeben und das Preisgeld im Folgejahr zusätzlich auszuschütten.
Jury
Die Jury besteht aus Mitgliedern des Bundes Lesbischer und Schwuler JournalistInnen und aus externen MedienwissenschaftlerInnen oder Medienschaffenden.
Bewerbung
Sie können eigene Beiträge oder auch Beiträge anderer AutorInnen einreichen. In jedem Fall sollten Sie eine Begründung beifügen, warum genau dieser Beitrag einen Preis verdient. Autorinnen und Autoren, die sich selbst bewerben, bitten wir zusätzlich um eine kurze Biografie. Zur Begutachtung durch die Jury werden Beiträge angenommen, die zwischen dem 1. Mai 2012 und dem 31. März 2013 erstmals veröffentlicht wurden.
Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften müssen in elektronischer Form (zum Beispiel als PDF-Datei) eingereicht werden, zusätzlich in Papierform möglichst im Original oder als DIN-A4-Kopie.
Radiobeiträge müssen als MP3 eingereicht werden. Bitte stellen Sie uns die MP3-Datei über einen kostenlosen Webdienst (z.B.: www.file2send.de) bereit.
Fernsehbeiträge müssen auf DVD vorliegen. Sie helfen uns, wenn Sie uns jeweils drei Exemplare zusenden.
Für Radio- und Fernsehbeiträge gilt: Bitte senden Sie uns das Sendemanuskript parallel per E-Mail. Sollte Ihr Beitrag auch im Internet veröffentlicht sein, nennen Sie uns bitte den exakten Link zum Herunterladen. Falls es zu Ihrem Beitrag auch einen Begleittext im Internet gibt, senden Sie uns bitte auch den entsprechenden Link.
Von Onlinebeiträgen benötigen wir außer dem Link zum Beitrag auch eine Datei, zum Beispiel als HTML oder PDF.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie über die Preisvergabe informieren können.
Alle eingereichten Beiträge müssen den rechtlichen Bestimmungen genügen. Insbesondere ist von den TeilnehmerInnen am Wettbewerb sicherzustellen, dass die Rechte Dritter durch ihren Beitrag nicht verletzt werden. Die AutorInnen geben ihr Einverständnis für eine Veröffentlichung ihres Beitrags im Rahmen der Preisverleihung.
Bewerbungs- und Einsendeschluss ist der 15. April 2013 (Datum des Poststempels).
Mit der Einsendung der Arbeiten werden die Ausschreibungsbedingungen anerkannt. Eine Rücksendung der eingereichten Arbeiten erfolgt nicht.
Kontakt:
Arnd Riekmann
Telefon: 0176/656 589 44
Telefax: 03212/103 22 75
E-Mail: rexhausenpreis@blsj.de
Bei Päckchen oder Paketen erfragen Sie bitte die Hausadresse der Geschäftsstelle.
Adresse für Einsendungen:
BLSJ e.V.
Felix-Rexhausen-Preis 2013
Postfach 19 01 39
50498 Köln