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Geschichte (1957): Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Paragrafen 175

Am 10. Mai 1957 urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass der Paragraf 175 rechtmäßig sei, da er nicht nationalsozialistisch geprägt sei.

Die Strafrechtsreform im Jahr 1969 schwächte den Paragrafen ab, der erst 1994 komplett gestrichen wurde. Bis dahin bestand der Paragraph 175 seit dem 31. Mai 1870.

Urteil des Ersten Senats vom 10. Mai 1957

Disseration (2020): Das ‚Homosexuellen-Urteil‘ des Bundesverfassungsgerichts aus rechtshistorischer Perspektive

siehe auch Eintrag zum 10. März: Bundestag beschließt Abschaffung des Paragrafen 175

Kriminalisierung von Homosexualität: 150 Jahre § 175, ein ausführlicher Hintergrundbeitrag auf queer.de

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