Wortlaut
des BLSJ-Beschwerdebriefes an die Chefredaktion der Coupé:
„In
der April-Ausgabe von „Coupé“ veröffentlichten
Sie einen Kommentar Ihres Kolumnisten Engelbert Biebrich unter
der Überschrift „Entzieht schwulen Friseuren die
Lizenz - für immer“, der in eklatanter Weise der
Diskriminierung von Homosexuellen Vorschub leistet. Wir meinen,
daß dieses Pamphlet längst überwunden geglaubte
Klischees gegen Schwule anheizt und die Würde schwuler
Männer in gröbster Weise verletzt. Als neugegründeter
Bundesverband les-bischer und schwuler JournalistInnen protestieren
wir aufs schärfste gegen diese Art von Journalismus.
Von
einer inhaltlichen Stellungnahme sehen wir bewußt ab,
weil sich zu diesem dummdreisten Artikel jedes vernünftige
Wort verbietet. Angemerkt sei nur, daß sich in der Form
der Argumentation unverhohlen faschistoides Gedankengut spiegelt,
das von uns nicht hingenommen werden kann. Vor allem die Forderung,
„schwule“ Friseurgeschäfte mit einem Schild
zu kennzeichnen, weckt zweifellos Erinnerungen an die Boykottaktionen
gegen jüdische Geschäfte in der Nazizeit.
Wir
meinen, daß hier die Grenzen der freien Meinungsäußerung
und auch der Satirefreiheit weit überschritten sind und
fordern Sie auf, diese Veröffentlichung in Ihrem Blatt
in angemessener Form zurückzunehmen. Der Artikel des wohl
unter Pseudonym schreibenden Engelbert Biebrich verstößt
darüber hinaus gegen mindestens drei publizistische Grundsätze,
wie sie im Pressekodex des Deutschen Presserates in der Fassung
vom 27. November 1991 fixiert sind. Dies sind die Punkte 9 (unbegründete
Beschuldigungen, insbesondere ehrver-letzender Natur), 10 (Verletzung
des sittlichen Empfindens einer Personen-gruppe) und 12 (Niemand
darf wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe diskriminiert
werden). Wir haben mit gleicher Post eine dahingehende Beschwerde
beim Deutschen Presserat eingereicht.“