§
2
Zweck des Vereins
...
Zweck des Vereins ist die
Förderung der Bildung und Erziehung, indem sich der Verein
darum bemüht, die Allgemeinheit über Homosexualität
aufzuklären und die weit verbreiteten Vorurteile über
Lesben und Schwule abzubauen. Dieser Zweck desVereins wird verwirklicht
insbesondere mittels Durchführung von oder Mitwirkung an
öffentlichen Veranstaltungen.
Der Verein fördert
die Berichterstattung in den Medien über gleichgeschlechtliche
Lebensweisen. Dieser Zweck des Vereins wird insbesondere durch
die jährliche Vergabe eines Medienpreises für herausfragende
Berichterstattung über lesbische und schwule Belange verwirklicht.
Der Verein sensibilisiert
die Medien für eine vorurteilsfreie Berichterstattung über
Lesben und Schwule. Dieser Zweck des Vereins wird insbesondere
durch Stellungnahmen zu medienpolitischen Fragen und zur Ethik
in den Medien, insbesondere, wenn davon Schwule und Lesben betroffen
sind; Fortbildungsveranstaltungen für JournalistInnen jeglicher
sexuellen Orientierung; Fortbildungsveranstaltungen für Betriebs-
und Personalräte; Veranstaltungen in Medienbetrieben; öffentliche
Veranstaltungen; die Unterstützung von Forschungsarbeiten;
Erstellung von Aufklärungsmaterial verwirklicht.
Die
ganze Satzung als PDF-Dokument:
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