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Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen nach 1945

Späte Rehabilitierung


Am 22. Juni 2017 verabschiedete der Bundestag einstimmig das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“. Es trat am 20. Juli 2017 in Kraft.

 

Informationen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Informationen des Bundesjustizministeriums