Termine

Geschichte: Inkrafttreten der Ehe für Alle

Vom „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG)“
zur „Ehe für Alle“


Am 1. August 2001 trat das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) in Kraft. (beschlossen im Bundestag am 16. Februar 2001)

 

Mit der Öffnung der Ehe („Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“), über die der Bundestag am 30. Juni 2017 und der Bundesrat am 7. Juli 2017 abgestimmt haben, wird es ab 1. Oktober 2017 keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geben: An diesem Tag tritt das neue Gesetz („Ehe für alle“) in Kraft, das den § 1353 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ändert. Er lautet nun wie folgt: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“

Abstimmungsergebnis und Debatte im Deutschen Bundestag

Das Gesetz im Bundesgesetzblatt vom 28. Juli 2017

Das (alte) Lebenspartnerschaftsgesetz im Wortlaut

Wording: Homo-Ehe oder Ehe für alle?

Ist die „Ehe für alle“ tatsächlich eine Ehe für „alle“?

Stationen der Ehe für alle in Deutschland, eine Chronologie auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung